ANTRAG AUF VEREINSMITGLIEDSCHAFT 

Die Vereinsmitgliedschaft gilt immer für ein Spieljahr (01. August bis 31. Juli) und wird automatisch verlängert. Ein Austritt aus der Vereinsmitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Der jährliche aktuelle Mitgliedsbeitrag wird – unabhängig vom Beitrittsdatum – immer im Voraus für das bevorstehende Spieljahr der Mitgliedschaft eingezogen und auch bei vorzeitiger Kündigung einbehalten. Eine Erteilung und Aufrechterhaltung des SEPA-Lastschriftmandates ist grundsätzlich Voraussetzung zur Mitgliedschaft. 

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